Licensing Agreement

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7. Two copies of the relevant publication, containing any picture supplied, are to be furnished to Nova by the Client free of charge within two weeks.

8. Pictures shall not be copied, loaned or otherwise disposed of and no use whatsoever shall be made of them by the Client without prior written consent of Nova, nor shall the image be altered, manipulated, added to, or have any part deleted, without the prior written consent of Nova.

9. The Client will provide any information reasonably requested regarding anti-piracy measures.

10. While Nova takes all reasonable care in the performance of this Agreement generally, Nova shall not be liable for any loss or damage suffered by the Client or by any third party arising from use or reproduction of any picture or its caption.

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12. A non refundable service fee to cover administrative costs and dispatch of pictures is payable by the Client on each submission and resubmission of pictures, whether or not reproduction rights are required or granted. The Client shall pay for courier, express or any other special delivery arrangement requested.

13. No variations of terms or conditions set out herein shall be effective unless agreed in writing by both parties.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Nutzung dieses Service und der Assets durch den Benutzer erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des MAM-Systems des Betreibers und der darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Assets der Mediendatenbank.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des MAM-Systems (Stand Dezember 2004)

§ 1 Gegenstand des Service

Der Betreiber erbringt für den Benutzer ein Service, das darin besteht, dass ein MAM-System des Betreibers über geeignete Online-Verbindungen remote in der vom Betreiber vorgesehenen Art durch den Benutzer verwendet werden kann.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Bereitstellung des Systems auf einem vom Betreiber gewählten Server
  2. Speicherung und regelmäßige Sicherung der dem System vom Benutzer übergebenen Daten
  3. Support für Probleme bei der Nutzung des Systems durch registrierte Benutzer

Der Betreiber weist darauf hin, dass Internet-Dienste gleich welcher Art vom Grundsatz her als öffentliches Informationsmedium permanent zur Verfügung stehen. Weder der Betreiber noch dessen Mitarbeiter können allerdings gewährleisten, dass dieser Dienst ohne Unterbrechung und fehlerfrei zur Verfügung steht. Weder der Betreiber noch andere Firmen, die an der Entwicklung, Herstellung und/oder Bereitstellung dieses Internet-Dienstes beteiligt sind, haften für Schäden aller Art.

§ 3 Rechtliche Ansprüche auf Medienobjekt-Assets

Sämtliche rechtlichen Ansprüche an Assets, die im System gespeichert sind, wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Werknutzungsrecht werden in den AGB zur Nutzung der Assets der Mediendatenbank geregelt und sind wesentlicher Teil dieser AGB.

§ 4 Mitwirkung des Benutzers

Der Benutzer dieses Service verpflichtet sich, seine Identität an entsprechenden Stellen durch richtige und vollständige Angaben bekannt zu geben und unter den angegebenen Kontaktdaten auf etwaige Anfragen in einem angemessenen Zeitraum zu antworten.

§ 5 Laufzeit und Kündigung des Services

  1. Das Service wird bis auf Widerruf des Betreibers angeboten
  2. Dem Benutzer steht die Benutzung des Service bis auf Widerruf des Betreibers frei
  3. Kommt der Benutzer wesentlichen Verpflichtungen nicht nach, kann der Betreiber den Benutzer-Account fristlos kündigen und die Benutzung des Service auch unter anderem Account verweigern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
    1. der Benutzer Account-Daten ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weitergibt
    2. der Benutzer unwahre oder irreführende Inhalte einpflegt
    3. der Benutzer falsche Copyright-Angaben macht
    4. der Benutzer rechtswidrig Programmkopien erstellt.
    5. der Benutzer mutwillig Systemlast entgegen der üblichen Nutzung verursacht.
  4. Nach Ende des Service ist der Benutzer zur unverzüglichen Rückgabe der ihm eventuell überlassenen Teile des Systems auf seine Kosten verpflichtet. Eigene Datenbestände des Benutzern sind vorher zu löschen, auch die eventuell zur Nutzung überlassenen Exemplare der System- und An-wendungssoftware. Erfolgt die Rückgabe nicht unverzüglich, ist für den Zeitraum der tatsächlichen weiteren Nutzung eine Nutzungsentschädigung ohne weitere Leistungen des Betreibers fällig.

§ 6 Vergütung

Eventuelle Gebühren für das Service werden gesondert zwischen Betreiber und Benutzer vereinbart.

Weitere beauftragte Dienstleistungen, die über den definierten Leistungsumfang laut §2 hinausgehen, erbringt der Betreiber - sofern nicht anders vereinbart - auf Zeit- und Material-Basis zu den jeweils gültigen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers.

§ 7 Gewährleistung

Der Betreiber gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende Dienstleistung. Schadensersatzansprüche sind, soweit kein Fall einer Haftung gemäß §8 vorliegt, ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

Der Betreiber haftet für die von ihm selbst oder leitenden Angestellten des Betreibers verursachten Schäden nur dann, wenn es sich um nachweisbar vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten handelt. Das gleiche gilt für Schäden, die durch schwerwiegendes Organisationsverschulden des Betreibers entstehen oder auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zurückzuführen sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden, die durch die grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Betreibers verursacht werden, sowie bei Personenschäden haftet der Betreiber im übrigen begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere auch eine Haftung ohne Verschulden des Betreibers, ist ausgeschlossen.

§ 9 Inkrafttreten

Der Benutzer akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt mit der ersten Nutzung des Service. Die Nutzung tritt mit dem ersten Login als registrierter Benutzer oder über den Gastzugang ein.

§ 10 Geheimhaltungsverpflichtung

Der Benutzer verpflichtet sich, alle technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen und Daten, insbesondere Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse oder Konstruktionen, die ihm im Zusammenhang mit dem Service zugänglich werden oder die er vom Betreiber erhält, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht für gewerbliche Zwecke zu verwenden, solange nicht anderes schriftlich vereinbart wird.

Die vorgenannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die:

  1. dem Benutzern nachweislich bereits vor dem Beginn der Zusammenarbeit bekannt waren;
  2. der Benutzer nachweislich regelmäßig von Dritten erhält;
  3. allgemein bekannt sind, oder ohne Verstoß gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden.

Der Benutzer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern und Unterlieferanten, die von diesen Informationen und technischen oder wirtschaftlichen Kenntnissen und Erfahrungen Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen, wie sie vorstehend genannt wurden, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aufzuerlegen. Der Betreiber wird bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anwenden, die er zur Behandlung eigener vertraulicher Informationen zugrundelegt.

§ 11 Ergänzungen, Nebenabreden

Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es existieren über die dokumentierten Vereinbarungen hinaus keine weiteren Nebenabreden.

§ 12 Sonstiges

Der Benutzer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen eine Forderung des Betreibers aufrechnen.

Der Betreiber ist berechtigt, alle Rechten und Pflichten aus diesen AGB an einen Einzel- oder Ge-samtrechtsnachfolger zu überbinden, sofern dieser in der Lage und Willens ist, diese Verpflichtungen zu übernehmen.

Jeder mit dem Betreiber geschlossene Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Betreiber seinen Firmensitz hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten. Der Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Betreibers. Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes des Betreibers.

§ 13 Anlagen

Die nachfolgenden Anlagen sind wesentliche Bestandteile dieser AGB:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Assets der Mediendatenbank

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Nutzung der Assets der Mediendatenbank (Stand Dezember 2004)

§ 1 Allgemeines

  1. Alle Assets des hier angebotenen Mediendatenbank-Service sind - sofern nicht anders vermerkt - urheberrechtlich geschützt.
  2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Assets und den damit verbundenen Angeboten, Lieferungen und Leistungen.
  3. Die AGB gelten als Teil der AGB zur Nutzung des MAM-Systems als automatisch vereinbart mit dem ersten Login, spätestens jedoch mit der wie auch immer gestalteten sich daraus ergebenden Verwendung eines Assets.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Benutzers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der jeweilige Rechteinhaber erkennt diese schriftlich an.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der jeweiligen Rechteinhaber bis auf Widerruf durch den Betreiber.
  6. Die Verwendung der in diesem Service angebotenen Assets wird ausschließlich Endverbrauchern gewährt. Weiterverwertung der Medienobjekte durch Agenturen oder ähnlichen Einrichtungen ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.
  7. Nutzungshonorare der angebotenen Assets werden gegebenenfalls leistungsabhängig ermittelt und bei der Bestellung angeführt.

§ 2 Überlassene Media Assets

  1. Die AGB gelten für jegliche dem Benutzer über diese Web-Seiten zugänglich gemachte Assets.
  2. Der Kunde anerkennt vorbehaltslos, dass es sich bei den vom jeweiligen Rechteinhaber überlassenen Assets um Werke im Sinne des Urheber-Gesetzes handelt.
  3. Die überlassenen Assets bleiben vorbehaltlich ergänzender Vereinbarungen stets Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
  4. Die Weitergabe der Assets an Dritte ist untersagt, es sei denn zur geschäftsinternen Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich - sofern nicht anders vermerkt - ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
  2. egliche gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art und in welchem Medium, ist ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers untersagt. Der Betreiber dieses Service haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer unzulässigen Verwendung, insbesondere zu Werbezwecken, resultieren. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt ausschließlich beim Benutzer, der verpflichtet ist, den Betreiber dieses Service und den Rechteinhaber von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem "Recht am eigenen Bild" und für Ansprüche aus der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des bzw. der abgebildeten Person(en).
  3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen der ausdrücklichen, vorherigen Vereinbarung und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
  4. Jede über die einmalige Verwendung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung ist ebenfalls honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Das gilt insbesondere für:
    1. eine Zweitverwertung, oder Zweitveröffentlichung
    2. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung der Assets
    3. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Assets auf Datenträgern
  5. Veränderungen der Assets zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
  6. Der Benutzer ist im Speziellen zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt der Betreiber dieser Web-Seiten und der Rechteinhaber keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Benutzer etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
  7. Der Benutzer ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  8. Jegliche Nutzung des Medienmaterials ist nur gestattet unter Anbringung eines eindeutigen Urhebervermerks und, wenn möglich, dem Zusatz des Betreiber dieses Service. Von jeder Veröffentlichung ist dem jeweiligen Rechteinhaber unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar zuzuschicken.

§ 4 Honorare

  1. Etwaige Veröffentlichungshonorare bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Zweifelsfall ist das Honorar mit dem jeweiligen Rechteinhaber abzusprechen.
  2. Jeder Nutzer dieses Service ist verpflichtet, dem jeweiligen Rechteinhaber die Veröffentlichung eines Assets anzuzeigen und mit diesem abzurechnen.

§ 5 Haftung, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Rechteinhaber) erfolgten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Assets haftet der Nutzende für jeden Einzelfall in Höhe des zehnfachen Nutzungshonorars, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
  3. Durch diese Zahlungen gemäß § 5 werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

§ 6 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht des Staates, in dem der Firmensitz des Betreibers liegt, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des jeweiligen Rechteinhabers.
  4. Jeder mit dem Betreiber geschlossene Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Betreiber seinen Firmensitz hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten. Der Gerichtsstand ist der Ort des Firmensitzes des Betreibers. Erfüllungsort ist der Ort des Firmensitzes des Betreibers.

 

Declaration of Consent (valid until 24 May 2018)

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